Glossar – I

Idschmâ’

Wörtl. Übereinstimmung, Konsens. Idschmâ’ gilt als einer der vier Rechtsquellen im Islam. Damit ist der Konsens der Gelehrten bezüglich einer Rechtsfrage gemeint, die strittig ist. Wenn die Gelehrten bezüglich dieser Rechtsfrage übereinstimmen und dadurch einen juristischen Konflikt lösen, kann dies einen Einfluss auf die Handlungsnormen eines Muslims im Alltag haben. Denn der Mufti (Rechtsberater) benutzt bei der Erteilung von Fatwas auch den Konsens der islamischen Gelehrten bei seiner Rechtsentscheidung.

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Id-ul Adha

Opferfest.

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Id-ul Fitr

Ramadanfest.

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Imâm

Vorbeter oder religiöser Gemeindeführer in der Moschee; auch geläufige Bezeichnung für das religiöse Oberhaupt der Schiiten.

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Imân

Der Glaube.

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Indschîl

Damit ist das Evangelium gemeint, das nach dem Koran Jesus offenbart worden ist. Jesus gilt nach dem Koran als ein Prophet und ist nicht wie im Christentum der Sohn Gottes. Das Evangelium gehört nach dem Koran zu den vier großen Heiligen Schriften.

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In-vitro-Fertilisation

Siehe den Artikel: In-vitro-Fertilisation

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Islam

Der Islam ist der gemeinsame Name für die Religion, die Gott allen Propheten offenbart hat. Zuletzt wurde der Islam dem Propheten Muhammad (570-632) durch die Offenbarungen des Korans verkündet. Der Islam bezeichnet die aufrichtige Hingabe zum einen Gott als Grundkonzept ewig gültiger Religion; wörtl. „völlige Hingabe [zu Gott]“.

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Isrâfîl

Isrâfîl gehört zu den vier Erzengeln. Er ist nach islamischem Glauben der Engel, der am Jüngsten Tag mit einem Posaunenstoß das Endgericht ankündigen wird.

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Nützliche Links
Institutionen
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Was ist nach dem Tod eines Muslims wichtig?
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Fallbeispiele

Fallbeispiele zeigen den Praxisbezug auf

Durchführung und Förderung
Universität Mainz
Bundesministerium für Forschung und Bildung
Empfohlener Link

Das Wissensportal zum Thema Genetik und Gesundheit: genetik-gesundheit.de