Die islamischen Grundpflichten
(„Die fünf Säulen des Islam“)

Das Befolgen der islamischen Grundpflichten pflegt und stärkt die innere Beziehung des Muslims zu seinem Schöpfer und ist für ihn ein konkretes Zeichen seiner Zugehörigkeit zum Islam und der muslimischen Gemeinschaft.

Das Glaubensbekenntnis

Das freiwillige und aufrichtige Aussprechen des Glaubensbekenntnisses (Schahâda): „Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer dem Einen Gott gibt und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist“, macht einen Menschen zu einem Muslim, wobei er gleichzeitig die islamischen Pflichten, Wertvorstellungen und Handlungsnormen anerkennt.

Das Pflichtgebet (Arab. salât, Türk. namaz)

Das fünfmalige rituelle Gebet ist den Muslimen durch den Koran vorgeschrieben (vgl. Sure 4/103). Durch das Gebet dankt der Mensch Seinem Schöpfer und ergibt sich Seinem Willen.

Das Pflichtgebet wird fünf Mal am Tag verrichtet: vor Sonnenaufgang, am Mittag, am Nachmittag, nach Sonnenuntergang und in der Nacht. Vor dem Gebet findet eine rituelle Reinigung der Körperglieder statt, die unter fließendem Wasser geschieht. Dies dient der innerlichen Vorbereitung auf die Begegnung mit dem Schöpfer. Gebetet wird auf reinem Boden oder einer entsprechenden Unterlage (z. B. Gebetsteppich). Das Gesicht ist beim Gebet nach Mekka (in Deutschland Richtung Südosten) auszurichten. Dies symbolisiert die Einheit aller Muslime auf der Welt. Ein Gebet besteht aus mehreren Gebetsabschnitten und Körperhaltungen. Dabei werden bestimmte Gebetstexte und Koranverse auswendig rezitiert.

Außer diesem rituellen Pflichtgebet hat auch das freie Bittgebet (duâ), das unabhängig von Zeit und Ort verrichtet werden kann, eine wichtige Bedeutung. Denn beide Gebetsformen gewinnen in Notsituationen oder im Krankheitszustand eine besondere Bedeutung.

Das Fasten (Arab. saum, Türk. oruç)

Das Fasten im islamischen Monat Ramadan hat einen besonderen Stellenwert unter den islamischen Grundpflichten, weil die Intensität des religiösen Lebens in diesem Monat ihren Höhepunkt erreicht.

Der Koran unterstreicht die Tradition des Fastens innerhalb der monotheistischen Religionen (vgl. Sure 2/183). Das Fasten beinhaltet den Verzicht auf jegliche flüssige und feste Nahrung sowie auf Rauchen und Geschlechtsverkehr in der Zeit zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang. Erwachsene und mündige Muslime sind zum Fasten verpflichtet. Reisende, Stillende, Menstruierende, Schwangere und nicht zuletzt Kranke sind von der Fastenpflicht ausgenommen, weil das Fasten ihren Körper zusätzlich belasten könnte.

Geist und Körper fasten in diesem Monat. Das heißt, durch die Zügelung des Körpers und der Triebseele (nafs) werden auch die Leidenschaften und Begierden gezügelt. Am eigenen Leibe wird erfahren, wie es hungernden Menschen geht, was zur Aneignung einer gewissen Sensibilität beiträgt. Schließlich wird durch das Fasten die Gottesfurcht (taqwâ) gestärkt.

Die Wallfahrt nach Mekka (Hadsch)

Jeder erwachsene und mündige Muslim, der körperlich gesund und finanziell in der Lage ist, ist verpflichtet, einmal in seinem Leben zur heiligen Stätte (Masjid al-Harâm) in Mekka im letzten Monat des islamischen Mondjahres zu pilgern (vgl. Sure 3/97). Das weiße Pilgerkleid, das jeder Muslim bei den Ritualen zu tragen hat, erinnert an ein muslimisches Leichentuch, damit der Gläubige einen Eindruck vom Jüngsten Gericht vermittelt bekommt. Durch die Einheitlichkeit der Kleidung wird die Gleichrangigkeit der Gläubigen vor Gott betont, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe und sozialer Stellung.

Die Armensteuer (Zakât)

Nach islamischem Glauben ist der Mensch nicht der wahre Besitzer seines Eigentums, sondern Treuhänder Gottes. Durch die Armensteuer gibt er den Anteil der Armen an seinem Hab und Gut zurück. Dadurch wird die Solidarität in der Gemeinschaft gestärkt und der Neid der Armen gegenüber den Reichen wird abgebaut.

Nützliche Links
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Was ist nach dem Tod eines Muslims wichtig?
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Fallbeispiele

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