Was passiert im Islam mit den totgeborenen und sofort nach der Geburt sterbenden Kindern?

Nach islamischem Glauben gehören gestorbene Kinder und Totgeborene ins Paradies. Falls ein Kind stirbt, wird es unabhängig vom Lebensjahr als Mitglied der muslimischen Gemeinde gewaschen, das Totengebet verrichtet und dann begraben. Dies gilt auch für Kinder, die kurz nach der Geburt sterben.

Wenn es um die Beisetzung von Totgeburten geht, ist im islamischen Glauben nicht das Gewicht – entsprechend der deutschen Regelung – entscheidend. Für die Beisetzung ist entweder die Entwicklung der Organe oder der Zeitpunkt der Totgeburt maßgeblich, obwohl man in dieser Hinsicht unter den Gelehrten von einem absoluten Konsens nicht sprechen kann. Nach dem 120. Tag (Zeitpunkt der Beseelung) oder bei erkennbaren Körperorganen wie Arme, Hände oder Füße wird bei einem Totgeborenen die Ganzwaschung durchgeführt und es anschließend begraben. Das Totengebet wird in diesem Fall nicht verrichtet.

Die Verbrennung der totgeborenen Kinder in einem Krematorium wird von den Muslimen kategorisch abgelehnt, weil dies ein Höllenleben assoziiert und mit dem islamischen Integritätsverständnis nicht vereinbar ist.

Eine Sammelbestattung ist nur dann zu bevorzugen, wo absolut keine Möglichkeit für eine muslimische Beisetzung (oder Bestattung) existiert. Denn jedes Kind kommt nach islamischem Glauben als Muslim auf die Welt und verdient ein muslimisches Beerdigungsritual. Wenn eine Sammelbestattung unvermeidbar ist, so soll zumindest darauf geachtet werden, dass eine Predigt nicht dem islamischen Monotheismus widerspricht.

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