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Müssen kranke Muslime im Fastenmonat Ramadan fasten?
Das Fasten ist für den Muslim eine gottesdienstliche Pflicht und hat einen besonderen Stellenwert unter den islamischen Grundpflichten. Doch sind Muslime im Krankheitsfall im Fastenmonat Ramadan von der Fastenpflicht laut dem Koran, der Hauptquelle des Islam, befreit. Außerdem sind Reisende, Stillende, Menstruierende und Schwangere von der Fastenpflicht ausgenommen, weil das Fasten ihren Körper zusätzlich belasten könnte.
Obwohl Kranke laut dem Koran vom Fasten während ihrer Krankheit befreit sind, versuchen einige gläubige Muslime aufgrund der Tatsache, dass die Grenzen des Krankseins im Koran nicht detailliert beschrieben sind, dennoch im Monat Ramadan zu fasten. Man möchte dadurch auf den spirituellen Genuss des Fastens nicht verzichten und am religiösen Leben der Glaubensgemeinde teilhaben.
In solchen Situationen ist eine medizinische und religiöse Aufklärung des Patienten erforderlich, weil das Fasten mit bestimmten medizinischen Interventionen kollidieren kann. Deswegen dürfen bei einer Kompromisssuche dem therapeutischen Team nötige Informationen über das Wertesystem des Patienten nicht fehlen. Die Heranziehung eines Imâms, um eine religiöse Aufklärung in diesen Fällen zu gewährleisten, ist auch zu empfehlen.
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